Deutsch

Angelverband von Mezölak

HAUSORDNUNG

Das Wassergebiet in Verwaltung des Angelvereins von Mezölak ist kein Staatseigentum! Deshalb ist die folgende Hausordnung gemeinsam mit der staatlichen Angelordnung zu beachten.

Mezölak, am 01. Jänner 2020

REGELUNGEN

1. 1; Die von dem Angelverband von Mezölak erteilten Tages- Wochen- oder Jahres-Gebietsgenehmigungen sind für das folgende Wassergebiet (in ausschließlicher Verwaltung des Angelvereins von Mezölak) gültig aber nur mit den in der Angelordnung des Verbands festgelegten Regelungen und Beschränkungen gemeinsam:

a. Die Torfteiche sind im Besitz des Angelvereins von Mezölak, eingetragen auf dem
Besitzblatt II. Parzellenzahl 059/2 , 056/2.
b. .Die Teiche der Torfgruben sind in Besitz der Selbstverwaltung von Mezölak,
eingetragen auf dem Besitzblatt II. Parzellenzahl 051.

2; Das Mitglied ist befugt auf dem Wassergebiet, das unter der Verwaltung des Vereins steht, zu angeln, wobei er sich an die Rechtsnormen und Landesangelordnungen, sowie an die für bestimmte Wassergebieten gültigen Regelungen und Beschränkungen der Hausordnung, bestimmt von den zuständigen Organen des Angelverbandes halten soll.

3; Die ausgegebenen Angelscheine sind nur gemeinsam mit einer staatlichen Angelkarte,
Angelausweis und – über 14 Jahren – mit dem Personalausweis gültig.

4; Ausgabe der Angeldokumente erfolgt immer in den ersten drei Monaten des Jahres. Die Tagebücher mit den Ergebnissen des Angelfangs sollen bis 28. Februar des folgenden Jahres abgegeben werden. Kontaktadresse: H-8514 Mezölak, Kossuth Str.119. E-mail Adresse Ez az e-mail-cím a szpemrobotok elleni védelem alatt áll. Megtekintéséhez engedélyeznie kell a JavaScript használatát.. Der Verein darf die staatliche Angelkarte ausgeben wenn die Tagebücher zu spät oder falsch ausgefüllt abgegeben werden aber muss das Zweifache von dem jeweiligen Tarif verlangen.

5; Jener Angler, der über keinen Mitgliedsausweis verfügt (neuer Bewerber) verpflichtet sich Fischzuchtgebühr zu zahlen , was durch die Leitung bestimmt wird. Wer den Mitgliedsausweis ein Jahr nicht verlängert wird aufs folge Jahr wieder als neue Mitglied eingestuft!

6; Jeder Mitglied ist verpflichtet 2 Tage öffentliche Arbeit zu leisten, wer da nicht
nachkommt und Ihr fernbleiben nicht Bestätigen kann wird von der Leitung festgestellte
Summe bezahlen müssen.

7; Angeln mit einer Tageskarte ist auch erlaubt auf den Teich III. und IV.
Tageskarte kann unter folgende Adresse gelöst werden:

Gabo Angelgeschäft, Mezölak, Kossuth Str. 68.

8; Angeln in der Nacht auf den Teich 1 und 2 ist verboten. Angeln darf man zwischen 05:00 und 22:00 Uhr.
Man kann in der Nacht gemäß der staatlichen Angelordnung auf den Teich 3 und 4 angeln. AUSNAHME: in der Zeit von KARPFENVERBOT. Zu dieser Periode sind auch das Angeln vom Boot sowie die Benutzung von Booten verboten. Von Ufer ist Angeln zwischen 5:00 und 24:00 erlaubt dabei ab 20: Uhr nur auf Räuber. Der Angler ist verpflichtet nach der Dämmerung Ihr Platz zu beleuchten.

9; Mitglieder dürfen auf den Teich 3 und 4 auch Boot benutzen, wenn sie das beim Verein im Voraus angemeldet haben. Auf den Teich 1 und 2 ist das Benutzung des Bootes verboten!
Gebühr für die Benutzung von Boot beträgt 1000 HUF, was bis 31. März bezahlt werden soll. Boote der Personen, die dieses Gebühr nicht bezahlt haben und/oder keine Angelkarte gelöst haben, werden aus dem Teich entfernt und die Besitzer werden durch die staatliche Angelordnung, bzw. die jeweiligen Rechtsregelungen geregelt. Eine Person darf nur über ein Boot verfügen, und keine Bootsnummer darf zu mehreren Booten gehören. Jedes Boot soll mit eigener Nummer verseht werden .Zu jedem Boot gehört eine Boot bzw. eine Futterstelle und diese soll auch mit der Bootsnummer verseht werden, so dürfen unbefugten Personen dort nicht angeln. Zwischen den Bootsfutterstellen soll man mindesten 35 Meter Entfernung halten. Bootsfutterstellen dürfen erst in einer Entfernung von 35 Meter vom Ufer errichtet werden. Höchstmenge von Futtermittel beträgt 2 kg, was nur zum angeln zu verwenden ist. Füttern mit dem Ziel die Fische zu dem Platz zu gewöhnen ist nicht gestattet! Man darf die Stege benutzen, solang bis der Besitzer nicht braucht. Wenn der Besitzer den Steg braucht muss man den verlassen!

10; Futterstelle dürfen am Ufer nicht errichtet werden.

11; Verbotszeiten sind gemäß Landesangelordnungen gültig.

Abweichungen:

Es ist verboten zwischen 1. Februar und 30. April mit Blinker zum Angeln!

12; Maßbeschränkungen sind gemäß des Landesangelordnung gültig.

Abweichungen: es ist verboten herausfangen

Blinken ist verboten in der Zeit von 01 Februar bis 30. April.

13; Angler über 18 Jahren sind erlaubt mit 2 Angelruten und pro Angelrute mit 2 Angelhacken zu angeln, Jugendliche mit einer Rute und 2 hacken, und die Kinder mit einer Angelrute und mit einem Angelhacken zu angeln.

14; Aus den Teichen des Verbands darf man täglich folgende Fischmenge ausbeuten:

Fische die man behalten will darf man nur in eigene und dafür geeignete Fischersack aufbewahren.
Danach gefangene Fische muss man sofort zurücksetzen.
Verwendung eine Abhackmatte, was von Beginn an aufgelegt werden soll für jeden Angler ist Pflicht!

15; In der Verbotszeit, die mit der Fischansiedlung anfängt und 2 Wochen lang dauert, darf man nur mit Kleinfischen oder mit Kunstköderfischen Raubfische angeln, aber nur VON DEM UFER! Wer einen Raubfisch von Größe über 10 Kg,( Wels über 20 Kg) heraus fängt, und das wird von 2 Leitungsmitgliedern offiziell bestätigt, der bekommt eine Angelkarte für das kommende Jahr gratis.

16; Voraussichtliche Termin der Fischansiedlung ist jedes Jahr von Mitte Oktober bis Mitte November.

17; In Besitz der Jahreskarte darf der Erwachsene Angler 80 Kg, der Jugendliche 40 Kg und Kinder 20 Kg Edelfische fangen. Wenn diese Quote erreicht wird, kann man keine neue Jahreskarte lösen.

18; Führung des Beutetagebuches ist obligatorisch, Den Edelfischfang, wenn man diese Fische behalten will, muss man gleich nach dem Fang eintragen, Fang der übrigen Fische reicht es erst zum Schluss des Angels einzutragen.

19; Unter alkoholischem Einfluss ist des Angeln strickt verboten!

20; Baden ist lebensgefährlich und daher verboten!

21; Mistmachen ist auf dem ganzen Teichgelände verboten! Es ist auch verboten auf dem Angelplatz Abfall hinterzulassen. Der Kontrolleur ist befugt die Angler aufzurufen ihr Müll sofort wegzuräumen!

22,Die Benützung von Fischradar ist verboten. Mit der Ausnahme, wenn das zu Vereinszwecken dient.

23; Angeln im Winter auf dem eingefrorenem Teich darf man nur auf eigener Gefahr. Betreten des eingefrorenen Teichs für Wintersportzwecke ist auch nur auf eigene Gefahr!

24; Benützung von Hebnetzen jeglicher Art ist verboten! ( auch für Kleinfischfangen)

25; Benützung von elektrischen Bootsmotoren ist erlaubt!

26; Parken mit Fahrzeugen ist nur auf den geschilderten Parkplätzen und am Rand der Strassen erlaubt. Parken auf dem Teichufer ist verboten!

27; Zelten darf man nur auf den zu diesem Zweck vorgesehenen Plätzen. Auf dem Ufer des Teiches ist das Zelten verboten!

28; Die mit Köder versehenen Angelhacken darf man nur mit Einwurf ins Wasser bringen. Methoden für die Mitnahme zur Futterstelle sind nur erlaubt wenn der Angler extra Erlaubnis für Bojli-Methode löst!
Wenn jemand diese Methode beim Wels fischen verwendet, muss auch eine extra Erlaubnis- wie beim Bojli- für 5000 Ft kaufen!
Den gefangenen Wels kann man mitnehmen, wenn das den Regelungen entspricht!

29; Feuer darf man nur auf den für Zeltaufstellung vorgesehenen Geländen zünden, und darunter auch nur auf den mit Steinen umgegebenen Plätzen und unter ständiger Aufsicht.

30; Auf dem Gebiet des Verbands darf man kein Angelsteg bauen, weder auf dem Wassergebiet noch am Ufer!

31; Hunde auf dem Gebiet darf man nur auf Hundeleinen oder angebunden halten.

32; Jeder Angler soll die Arbeit der Kontrolleure unterstützen! Die Kontrolleure sind berechtigt die Beweisfotos die mit Datum und Uhrzeit dokumentiert sind vor den Disziplinarausschuss zu bringen. Die Kontrolleure sind berechtigt die am Ufer fahrendes Autos und Personen zum aufhalten und durchsuchen!

33; Öffentliche Beschimpfung oder Verleumdung anderer Angler, der Anglerleitung oder der Fischaufseher gilt als Disziplinarverstoß, was zum Verbot des Wasserbesuchs führt.

34; Die Verbotszeiten beginnen um 0 Uhr des ersten Verbotstags und dauern bis 24 Uhr des letzten Verbotstags.

35; Die Person, die sich an die oben aufgelisteten Regelungen nicht hält, schließt sich selber aus dem weiteren Angeln aus. Ihre Gebietserlaubnis soll von der dazu berechtigten Person vor Ort und Stelle zurückgezogen werden.

36; Jegliche Ordnungswidrichkeiten werden durch Disziplinarausschuss sanktioniert.

37; Wir bitten alle Mitglieder die Hausordnung des Vereins laufend zu studieren denn die Unwissenheit dieser Hausordnung befreit sie von der Belastung der Verantwortung nicht!

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit und gute Unterhaltung!

Angelverein von Mezölak